Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Darlehen mit Sonderverein-barungen, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit ausbezahlt wird.
Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward bezeichnet, in diesem Zeitfenster fallen keine Bereitstellungszinsen an.
Das Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer für eine Immobilienfinanzierung genutzt, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages eine günstige Zinskondition für die Zukunft sichern möchte.
Diese Zinssicherheit ist mit einem Zinsaufschlag verbunden, die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode und der jeweils aktuellen Zinssituation.
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